Richtlinie A.3.1
Mit der Richtlinie A.3.1 fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern Projekte und Maßnahmen, die nachhaltig eine bessere Vereinbarkeit von Arbeits- und Familien-/Privatleben unterstützen.
Die Maßnahmen sollen Unternehmen sowie auch Beschäftigte dabei unterstützen, Lösungen für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Familien-/Privatleben zu finden und umzusetzen.
Vorrangig gefördert werden Maßnahmen, in denen Wirtschafts- und/oder Unternehmerverbände, Gewerkschaften, Kammern, Wirtschaftsförderämter oder -gesellschaften sowie andere Vereine und Verbände zusammenarbeiten.
Die Richtlinie A.3.1 ist Teil des Programms "Arbeit durch Bildung und Innovation (ArBI)" des Landes Mecklenburg-Vorpommern, dessen Grundlage das Operationelle Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Europäischen Sozialfonds für die Förderperode 2007 bis 2013.
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